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Verkauf erfolgt ausschließlich an Gewerbetreibende

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeppelin Baumaschinen GmbH

1. Geltungsbereich

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Zeppelin Baumaschinen GmbH (nachfolgend „ZBM“), gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von beweglichen Sachen (nachfolgend „Waren“), die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der ZBM hinsichtlich der von der ZBM in ihrem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Ein Verkauf an Verbraucher gem. § 13 BGB erfolgt nicht.
1.2    Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn die ZBM ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in Kenntnis seiner Geschäftsbedingungen vorbehaltlos nachkommt. 
1.3    Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4    Die Geltung der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt, soweit diese im Vertrag oder in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

2.1    Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.
2.2    Angebote von der ZBM sind freibleibend. Die im Online-Shop von ZBM (www.klickparts.com) dargestellten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens ZBM, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, selbst ein Angebot abzugeben. Die Fotos und die Artikelbeschreibung in der Darstellung können von der Lieferung abweichen.
2.3    Der Kunde kann das Angebot über den im Online-Shop von ZBM integrierten Bestellprozess abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die auf
der letzten Seite des Bestellprozesses nochmals aufgeführten Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder per Online-Kontaktformular gegenüber der ZBM abgeben.
2.4    Nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung. Diese automatisch erzeugte Bestellbestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei ZBM eingegangen ist.
2.5    ZBM kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen,

  • indem ZBM dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem ZBM dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, bzw. im Falle eines erfolglosen Zustellversuchs durch Mitteilung des Zustellversuchs oder
  • indem ZBM den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert, oder
liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Werktags, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt ZBM das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.6    Bestellungen werden bei ZBM gespeichert. Auf Anfrage stellt ZBM dem Kunden die Daten der Bestellung zur Verfügung.  
2.7    Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über den Online-Bestellprozess von ZBM kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang mit dem Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich abschließt.
2.8    Für den Vertragsschluss stehen ausschließlich die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung.
2.9    Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die durch die ZBM versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle durch die ZBM oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
2.10    Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

3. Beschaffenheit der Ware

3.1    Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von ZBM zumutbar sind.
3.2    Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird gebrauchte Ware in dem Zustand und mit der Beschaffenheit verkauft, den bzw. die sie bei Übergabe an den Kunden aufweist. Zur vertragsgemäßen Beschaffenheit gebrauchter Ware gehören insbesondere die typischen Schäden, die auf dem Alter sowie auf der bisherigen Abnutzung und dem bisherigen Gebrauch der Ware beruhen (sog. "Verschleißschäden").
3.3    Als gebrauchte Ware im Sinne dieser AGB gelten auch Austauschteile. Dabei handelt es sich um gebrauchte Ersatzteile, die vom Hersteller oder von ZBM aufbereitet und regeneriert wurden jedoch eine verminderte Restlebensdauer aufweisen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Rücktrittsrecht

4.1    Sofern sich aus der Produktbeschreibung von ZBM nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
4.2    Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten (Vorkasse, Kreditkarte, Kauf auf Rechnung und Paypal) zur Verfügung, die im Online-Shop von ZBM angegeben werden. Nähere Information sind auch unter www.klickparts.com/de/zahlung-und-lieferung/ zu finden. ZBM behält es sich jedoch bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten (z.B. zur Reduzierung des Kreditrisikos) nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. 
4.3    Bei Zahlung per PayPal wird der Betrag, mit Bestellung der Ware, dem PayPal Konto des Kunden belastet. Hierfür wird der Kunde nach dem Absenden seiner Bestellung automatisch auf das Zahlungsformular von PayPal weitergeleitet.
4.4    Ist die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ vereinbart, wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Der Kunde muss die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung per Überweisung vornehmen. Die ZBM bedient sich für die technische Abwicklung teilweise des Zahlungsdienstleisters BS PAYONE GmbH, der zur Entgegenname der Zahlung berechtigt ist. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung und ist ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.5    Die Abwicklung der Zahlung per Kreditkarte erfolgt über den Zahlungsdienstleister BS PAYONE GmbH. ZBM akzeptiert die Kreditkarten MasterCard und Visa. Die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolgt mit Versendung der bestellten Ware.
4.6    Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem Konto von ZBM gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat die ZBM Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte von ZBM  im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
4.7    Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist die ZBM berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
4.8    Zahlungen des Kunden werden gemäß § 366 Abs. 2 BGB verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde eine hiervon abweichende Tilgungsbestimmung trifft.
4.9    ZBM ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn der Zahlungsanspruch von ZBM aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder die Zwangsvollstreckung gegen ihn betrieben wird. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Der Kunde hat der ZBM frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu informieren. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt.

5. Liefer- und Versandbedingungen, Verfügbarkeit der Ware, Annahmeverzug

5.1    Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift (Schickschuld), sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung von ZBM angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
5.2    ZBM ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist die ZBM berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
5.3    Lieferungen sind nur möglich, wenn die Lieferadresse in Deutschland liegt. Für den Versand der bestellten Ware fallen Versandkosten an, die vom Kunden zu tragen sind, soweit nichts anderes bestimmt wird. Bei Sperrgutversand erfolgt die Lieferung durch eine Spedition. Diese wird sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit ihm einen Zustellungstermin zu vereinbaren. Eine Übersicht der Versandkosten sowie weitere Informationen zum Versand finden Sie unter www.klickparts.com/de/zahlung-und-lieferung/
5.4    Sofern die ZBM aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen vorübergehend an der Bewirkung der geschuldeten Leistung verhindert ist, verschiebt sich deren Fälligkeit bis zum Wegfall des Leistungshindernisses. ZBM wird den Kunden über das Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.
5.5    Ist die von der ZBM geschuldete Ware nicht verfügbar, ist die ZBM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nichtverfügbarkeit nicht nur vorübergehend ist und ZBM diese nicht zu vertreten hat. ZBM ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und eine vom Kunden bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten. Nichtverfügbarkeit in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn die ZBM aus einem kongruenten Deckungsgeschäft von ihrem Lieferanten selbst nicht oder nicht richtig beliefert wird (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Nichtverfügbarkeit liegt auch vor, wenn die geschuldete Ware aus dem Vorrat von ZBM nicht oder nicht mehr geliefert werden kann. 
5.6    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware sowie die Gefahr einer Lieferverzögerung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die ZBM die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
5.7    Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder verzögert sich die Lieferung der Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. ZBM kann in solchen Fällen Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens (z. B. Lager- und Transportkosten) verlangen. ZBM ist insbesondere berechtigt, die Ware selbst zu lagern und hierfür eine Pauschale von EUR 4,50 pro Kalendertag ab dem vereinbarten Übergabetermin oder (wenn kein Übergabetermin vereinbart ist) der Mitteilung der Bereitstellung der Ware bis zu deren Abnahme zu verlangen. Die Pauschale ist zzgl. Umsatzsteuer geschuldet. Die Pauschale sowie die darauf geschuldete Umsatzsteuer dürfen insgesamt einen Höchstbetrag von 5 % des Bruttokaufpreises für die Ware nicht überschreiten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die ZBM durch die Lagerung kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. ZBM bleibt im Zusammenhang mit der Lagerung der Ware zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche und zum Nachweis eines höheren Schadens berechtigt; die Pauschale ist hierauf anzurechnen.
5.8    Die Regelungen in Ziffer 5.7 gelten entsprechend, wenn der Kunde seine Abnahmepflicht nicht erfüllt und die ZBM die Ware (nach Rücktritt vom Vertrag) an einen anderen Käufer veräußert. Die Pauschale gemäß Ziffer 5.7 Satz 3 wird in diesem Fall bis zur Auslieferung bzw. Übergabe der Ware an den anderen Käufer berechnet.
5.9    Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
5.10    Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.

6. Höhere Gewalt

Wird die ZBM durch ein Ereignis von höherer Gewalt, das sich auf die Vertragserfüllung auswirkt, an der Leistungserbringung gehindert, ist ZBM bis zum Wegfall des Leistungshindernisses von der Leistungspflicht befreit. Schadensersatzansprüche oder sonstige Rechtsbehelfe wegen Nichterfüllung der Leistungspflicht können aus diesem Grund nicht gegen die ZBM geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn sich ZBM bei Eintritt des Leistungshindernisses bereits in Verzug befindet. ZBM hat den Kunden über das Leistungshindernis unverzüglich zu informieren. ZBM ist berechtigt, die Lieferung um die Dauer des Leistungshindernisses hinauszuschieben und dem Kunden einen voraussichtlichen neuen Liefertermin mitzuteilen. Ist das Leistungshindernis auch bei Eintritt des neuen Liefertermins noch nicht entfallen, ist die ZBM berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon ist die ZBM berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Dauer des Leistungshindernisses 120 Tage überschreitet. Soweit der Kunde bereits eine Gegenleistung erbracht hat, ist die ZBM verpflichtet, diese im Fall des Rücktritts unverzüglich zurück zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die ZBM bestehen nicht. Als höhere Gewalt gelten alle von außen kommenden, für die ZBM nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbaren Ereignisse, die mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen ihrer Häufigkeit von ZBM in Kauf zu nehmen sind. Hierzu gehören insbesondere Behinderungen durch Kriegshandlungen, schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit (z. B. Terrorismus), Naturkatastrophen, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit (z. B. Krankheiten, Pandemien), staatliche Eingriffe (z. B. Importverbote, Betriebsschließungen, Schließung von Transportwegen), Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung und der längere Ausfall von Transportmitteln, Informationssystemen oder Energie. Bis zum Beweis des Gegenteils gelten als höhere Gewalt auch Arbeitsunruhen (z. B. Streik und Aussperrung) sowie allgemeine Unruhen wie Boykott und die Besetzung von Fabriken oder Gebäuden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1    ZBM behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsübergang steht zudem unter der Bedingung, dass alle bei Vertragsabschluss bestehenden und künftigen Forderungen von der ZBM aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bezahlt sind (erweiterter Eigentumsvorbehalt). 
7.2    Im Falle der Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware gilt ZBM als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Sache. Erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt ZBM Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware von ZBM mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware von ZBM zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf ZBM über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Die Rechtsverhältnisse, die hinsichtlich der von der ZBM gelieferten Ware bestanden, setzen sich an der neuen bzw. der einheitlichen Sache fort. Insbesondere überträgt die ZBM das Eigentum bzw. Miteigentum daran bereits heute aufschiebend bedingt gemäß Ziffer 7.1 an den Kunden. Für die neue bzw. einheitliche Sache gilt diese Ziffer 7. Entsprechend.
7.3    Über Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde ohne vorherige Zustimmung von der ZBM nicht verfügen, insbesondere diese weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass ZBM vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an die ZBM ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
7.4    Der Kunde hat der ZBM jeden Zugriff Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von stehende Ware bzw. Sache oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an die ZBM abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an die ZBM abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
7.5    Soweit der Wert der Sicherungsrechte von der ZBM die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird ZBM auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

8. Mängelhaftung / Gewährleistung

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit sich aus dieser Ziffer 8. nichts anderes ergibt. Mängelansprüche, die auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) gerichtet sind, bleiben jedoch unberührt; diese können nur unter den in Ziffer 9. und 10. geregelten Voraussetzungen und in den dort genannten Grenzen geltend gemacht werden. Unberührt bleiben zudem die gesetzlichen Sondervorschriften für den Lieferantenregress (§ 478 BGB).
8.1 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
8.2    Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
8.3    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – vorbehaltlich Ziffer 8.4 – ein Jahr ab Ablieferung.
8.4    Abweichend von Ziffer 8.3 gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche 
a) bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), 
b) wenn ein Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann (438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB).
8.5    Klargestellt wird, dass keine Pflichtverletzung vorliegt, wenn die ZBM nach Ablauf der in Ziffer 8.3 genannten Verjährungsfrist eine Nacherfüllung unter Berufung auf die Verjährung zu Recht verweigert. Der Kunde kann deshalb aus diesem Grund keinen Schadensersatzanspruch gegen ZBM geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn der Schadensersatzanspruch als solcher noch nicht verjährt wäre.
8.6    Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht

  • für den Fall, dass ZBM den Mangel arglistig verschwiegen hat, oder
  • soweit sich aus einer von ZBM übernommenen Beschaffenheitsgarantie etwas anderes ergibt.
8.7    Im Falle der Nacherfüllung liegt das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei der ZBM.
8.8    Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
8.9 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an die ZBM zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die der ZBM die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist die ZBM zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
8.10    Liefert ZBM zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann ZBM vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.11    Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

9. Haftung auf Schadensersatz

ZBM haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) (nachfolgend gemeinsam „Schadensersatzansprüche“) wie folgt:

9.1    ZBM haftet aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen 

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • wegen arglistig verschwiegener Mängel,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2    Verletzt ZBM fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer 9.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der ZBM nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3    Im Übrigen ist eine Haftung durch die ZBM ausgeschlossen.
9.4    Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung durch die ZBM für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Sie gelten zudem entsprechend für eine gegebenenfalls vorliegende persönliche Haftung der Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ZBM.

10. Verjährung von Schadensersatzansprüchen

10.1    Für vertragliche Mängelansprüche des Kunden, die auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gerichtet sind, gelten die in Ziffer 8.3 und 8.4 geregelten Verjährungsfristen.
10.2    Für die Verjährung außervertraglicher (z.B. deliktischer) Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, gilt – mit Ausnahme der in Ziffer 8.4 genannten Fälle – ebenfalls die in Ziffer 8.3 geregelte Verjährungsfrist. In den in Ziffer 8.4 lit a) genannten Fällen verjähren außervertragliche Schadensersatzansprüche spätestens 5 Jahre ab Ablieferung, sofern die Verjährung nicht nach den Regelungen in Ziffer 10.3 oder den gesetzlichen Vorschriften bereits früher eintritt. 
10.3    Im Übrigen verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden in einem Jahr ab Kenntnis des Kunden von den anspruchsbegründenden Tatsachen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Kunden verjähren
die Schadensersatzansprüche in fünf Jahren ab der Entstehung des Anspruchs; maßgeblich ist die früher endende Frist. Sofern jedoch die Anwendung der Vorschriften über die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer früheren Verjährung führt, gelten diese.
10.4    Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer 10 gelten nicht

  • in den in Ziffer 9.1 genannten Fällen, sowie
  • in allen sonstigen Fällen, in denen die gesetzlichen Verjährungsvorschriften zwingend sind.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

11.1    Der Kunde kann die Aufrechnung gegen Forderungen von ZBM nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen erklären. 
11.2    Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Dies gilt auch für das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht (§§ 369 bis 372 HGB). Zudem kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Anspruch von der ZBM und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 
11.3    Unberührt bleibt das Recht des Kunden, gegen den Vergütungsanspruch von der ZBM mit berechtigten Gegenansprüchen wegen einer mangelhaften oder unvollständigen Leistung von der ZBM aufzurechnen oder deshalb die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu erheben. Der Kunde kann dabei nur einen unter Berücksichtigung des Mangels oder der Unvollständigkeit verhältnismäßigen Teil der Vergütung zurückbehalten.
11.4    Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.

12. Streitschlichtung

Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können dem Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht anbieten.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts (CISG).
13.2    Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von der ZBM. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von ZBM ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. ZBM ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.


Stand März 2023