0800 554 257 337
info@klickparts.com
Verkauf erfolgt ausschließlich an Gewerbetreibende

Zahlung und Lieferung

1. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Rücktrittsrecht

1.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung von ZBM nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
1.2 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten (Vorkasse, Kreditkarte, Kauf auf Rechnung und Paypal) zur Verfügung, die im Online-Shop von ZBM angegeben werden. Nähere Information sind auch unter www.klickparts.com/de/zahlung-und-lieferung/ zu finden. ZBM behält es sich jedoch bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten (z.B. zur Reduzierung des Kreditrisikos) nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.
1.3 Bei Zahlung per PayPal wird der Betrag, mit Bestellung der Ware, dem PayPal Konto des Kunden belastet. Hierfür wird der Kunde nach dem Absenden seiner Bestellung automatisch auf das Zahlungsformular von PayPal weitergeleitet.
1.4 Ist die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ vereinbart, wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Der Kunde muss die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung per Überweisung vornehmen. Die ZBM bedient sich für die technische Abwicklung teilweise des Zahlungsdienstleisters BS PAYONE GmbH, der zur Entgegenname der Zahlung berechtigt ist. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung und ist ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
1.5 Die Abwicklung der Zahlung per Kreditkarte erfolgt über den Zahlungsdienstleister BS PAYONE GmbH. ZBM akzeptiert die Kreditkarten MasterCard und Visa. Die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolgt mit Versendung der bestellten Ware.
1.6 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem Konto von ZBM gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat ZBM Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte von ZBM im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
1.7 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist die ZBM berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
1.8 Zahlungen des Kunden werden gemäß § 366 Abs. 2 BGB verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde eine hiervon abweichende Tilgungsbestimmung trifft.
1.9 ZBM ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn der Zahlungsanspruch von ZBM aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder die Zwangsvollstreckung gegen ihn betrieben wird. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Der Kunde hat der ZBM frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu informieren. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt.

2. Liefer- und Versandbedingungen, Verfügbarkeit der Ware, Annahmeverzug

2.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift (Schickschuld), sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung von ZBM angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
2.2 ZBM ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist die ZBM berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
2.3 Lieferungen sind nur möglich, wenn die Lieferadresse in Deutschland liegt. Für den Versand der bestellten Ware fallen Versandkosten an, die vom Kunden zu tragen sind, soweit nichts anderes bestimmt wird. Bei Sperrgutversand erfolgt die Lieferung durch eine Spedition. Diese wird sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit ihm einen Zustellungstermin zu vereinbaren. Eine Übersicht der Versandkosten sowie weitere Informationen zum Versand finden Sie im Folgenden:


Übersicht Versandkosten für Lieferungen innerhalb von Deutschland:


DHL Standardversand - Versandzeit: 2-3 Werktage 
bis 200 € (netto) Bestellwert:    6,90 € (netto)
ab 200 € (netto) Bestellwert:    versandkostenfrei


DHL Express - Versandzeit: bei Bestellung bis 13:00 Uhr - Lieferung bis Ende des nächsten Werktages


Gewichtsgrenze (kg)

Kosten in € (netto)
5
13,00
10
15,70
30
22,70
50
35,50
100
82,10
140
99,70
400
348,60
800
384,60


Nachtversand - Lieferzeit: bei Bestellung bis 15:30 Uhr - Lieferung bis 08:00 Uhr am nächsten Werktag


Gewichtsgrenze (kg)

Kosten in € (netto)
5

18,00

10
20,30
15
22,80
20
29,30
30
34,60
35
55,10
40
63,00
45
70,80
50
78,70
60
94,40
70
110,20
80
125,90
90
141,70
100
157,40
150
236,10
200
314,80
300
472,20
400
629,60
500
787,00
600
944,40
700
1.101,80
800
1.127,40
900
1.133,30
1000
1.259,20
1100
1.385,20
1200
1.511,10
1250
1.574,00


Sofern die ZBM aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen vorübergehend an der Bewirkung der geschuldeten Leistung verhindert ist, verschiebt sich deren Fälligkeit bis zum Wegfall des Leistungshindernisses. ZBM wird den Kunden über das Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.
2.4 Ist die von der ZBM geschuldete Ware nicht verfügbar, ist die ZBM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nichtverfügbarkeit nicht nur vorübergehend ist und ZBM diese nicht zu vertreten hat. ZBM ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und eine vom Kunden bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten. Nichtverfügbarkeit in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn die ZBM aus einem kongruenten Deckungsgeschäft von ihrem Lieferanten selbst nicht oder nicht richtig beliefert wird (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Nichtverfügbarkeit liegt auch vor, wenn die geschuldete Ware aus dem Vorrat von ZBM nicht oder nicht mehr geliefert werden kann.
2.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware sowie die Gefahr einer Lieferverzögerung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die ZBM die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
2.6 Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder verzögert sich die Lieferung der Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. ZBM kann in solchen Fällen Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens (z. B. Lager- und Transportkosten) verlangen. ZBM ist insbesondere berechtigt, die Ware selbst zu lagern und hierfür eine Pauschale von EUR 4,50 pro Kalendertag ab dem vereinbarten Übergabetermin oder (wenn kein Übergabetermin vereinbart ist) der Mitteilung der Bereitstellung der Ware bis zu deren Abnahme zu verlangen. Die Pauschale ist zzgl. Umsatzsteuer geschuldet. Die Pauschale sowie die darauf geschuldete Umsatzsteuer dürfen insgesamt einen Höchstbetrag von 5 % des Bruttokaufpreises für die Ware nicht überschreiten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die ZBM durch die Lagerung kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. ZBM bleibt im Zusammenhang mit der Lagerung der Ware zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche und zum Nachweis eines höheren Schadens berechtigt; die Pauschale ist hierauf anzurechnen.
2.7 Die Regelungen in Ziffer 2.7 gelten entsprechend, wenn der Kunde seine Abnahmepflicht nicht erfüllt und die ZBM die Ware (nach Rücktritt vom Vertrag) an einen anderen Käufer veräußert. Die Pauschale gemäß Ziffer 2.7 Satz 3 wird in diesem Fall bis zur Auslieferung bzw. Übergabe der Ware an den anderen Käufer berechnet.
2.8 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
2.9  Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.